Schwerstbehindert

Menschliches

Am vergangenen Donnerstag hatte ich am Heringsdorfer Bahnhof wegen des Erwerbs einer Fahrkarte zu tun. Dort gibt es eine Reihe von Kurzzeitparkplätzen, um es dem Kraftfahrer zu ermöglichen, eben diesem Zweck ohne große Beschwernis in Form einer Gebührenpflicht nachzugehen. Bei meiner Ankunft waren allesamt frei. Bis auf den einen Parkplatz, der am nächsten zum Eingang des Bahnhofs liegt und deshalb für Menschen mit einer Behinderung reserviert ist. Darauf stand zu meiner Verwunderung ein Porsche, durchaus ein schöner Anblick fürs Auge, ein Behindertenausweis lag allerdings nicht hinter der Windschutzscheibe.

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Das war auch nicht wirklich zu erwarten, denn mal ganz ehrlich: Schwer vorstellbar, wie sich ein Mensch mit einem körperlichen Gebrechen in einen Porsche Carrera hineinzwängt. Nicht auszuschließen ist natürlich eine schwere geistige Behinderung, was dann aber die Frage aufwirft, wie der Lenker dieser Edelkarosse zu seinem Führerschein gekommen ist. So ein Depp, dachte ich und ging meiner Wege.

Am Montag hatte ich nach langer Zeit wieder in Bärlin zu tun. Dort hat sich für mich die Frage aufgeworfen, ob die Fahrer von solchen sportlichen Edelkarossen grundsätzlich eine schwere geistige Behinderung haben oder ob es vielleicht sogar Voraussetzung ist, um so etwas erwerben zu können.

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Dieser Ferrari-Fahrer hatte es sich in einem Parkhaus auf einem der ganz, ganz wenigen Behindertenparkplätze in Form einer eigenen Nische besonders bequem gemacht. Vielleicht dachte er auch, dass dieser Schrein mit extra Beleuchtung für seinen Luxusschlitten besonders angemessen ist. Wie nicht anders zu erwarten, hatte auch er keine Erlaubnis hinter seiner Windschutzscheibe liegen.

Dazu fiel mir dann nur noch die Bergpredigt ein: Selig sind die geistig Armen, denn ihnen gehört das Himmelreich die Luxuskarosse.

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