Das Ende der gemeindlichen Selbstverwaltung

Politisches

Am Sonntag ist es soweit, aus den Gemeinden der Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow, der Hansestadt Greifswald und den Mitgliedsgemeinden der Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz aus dem Landkreis Demmin entsteht das neue Bundesland der neue Landkreis Südvorpommern mit einer Fläche von 3.927 km² (Saarland 2.569 km²). Diese magische Änderung der Lage von Ost nach Süd bleibt aber nur kurze Zeit bestehen, im Rahmen eines Bürgerentscheides zusammen mit der Kreistagswahl wird entweder Vorpommern-Greifswald oder Ostsee-Haffkreis Vorpommern als Name herauskommen. Als ob es irgendeine Rolle spielte, ob der neue Kreis Ost-, West-, Süd-, Unter-, Ober-, Hoch- oder Runter-Vorpommern heisst. Genauso wie es kein Rolle spielt, welches Kfz.-Kennzeichen am Ende an den Autos angebracht wird. Alles nur Nebelkerzen zur Verschleierung dessen, was da eigentlich auf die Bürger zukommt.

Ein Damoklesschwert namens Altfehlbetragsumlage

Zum Abbau von nach § 10 oder § 13 Absatz 1 übernommenen und nicht in Umsetzung des § 44 Absatz 2 oder 3 reduzierten Altfehlbeträgen sollen die neuen Landkreise von ihren Gemeinden entsprechend deren Zugehörigkeit zu den aufgelösten Landkreisen, aus deren Gebiet die neuen Landkreise gebildet wurden, innerhalb einer Frist von zehn Jahren eine angemessene Umlage erheben (Altfehlbetragsumlage). … Bei Vorliegen einer besonders schwierigen Haushaltslage der betroffenen Gemeinden kann die Frist mit Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde um bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Aus § 25 Landkreisneuordnungsgesetz

Auf die zum Teil reichlich naiven Fragen der Presse im Rahmen des Wahlkrampfes, wie man den mit den finanziellen Altlasten der Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow umgehen wolle, gab es von allen KandidatenInnen für den Posten des Landrates mehr oder weniger nichtssagende Antworten. Die Presse hat nicht nach § 25 gefragt und nicht einer der BewerberInnen hat den Bürgern reinen Wein eingeschenkt und einmal dargestellt, was da auf die Gemeinden zurollt.

Der Landkreis Uecker-Randow hat per 31.12.2010 einen Gesamtfehlbetrag von 53,8 Millionen zuzüglich des Betrages der noch aus dem laufenden Jahr 2011 bis zum 3. September hinzukommt. Das sind mal eben 746 Euro/Einwohner (Stand 31.12.2010).

Der Landkreis Ostvorpommern hat per 31.12.2010 einen Gesamtfehlbetrag von 35,2 Millionen zuzüglich des Betrages der noch aus dem laufenden Jahr 2011 hinzukommt. Das sind 335 Euro/Einwohner (Stand 31.12.2010).

Zum Verständnis: Das sind nicht die Schulden für Investitionen, sondern ist vergleichbar mit einem Überziehungskredit. Praktisch, wenn man eine eigene Sparkasse hat.

Dies bedeutet im Klartext, dass die 56 Gemeinden des Uecker-Randow-Kreises innerhalb der nächsten 10 Jahre mit einer Umlage von jährlich 5,38 Millionen belastet werden müssten, Zins und Zinseszins mal aussen vor gelassen. Im Jahr 2011 beträgt die Kreisumlage bei einer Höhe von 44,3 % gerade einmal 18,6 Millionen. Das bedeutet eine zusätzliche Umlage in Höhe von 12,8 %! Welche Gemeinde soll das finanzieren können? Selbst wenn das auf 15 Jahre gestreckt wird, das funktioniert nicht. Bereits 2011 hatten nur noch 22 % der Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt.

Für die 106 Gemeinden im Landkreis Ostvorpommern wird es nicht so brutal, aber immer noch unangenehm genug. Hier liegt die Kreisumlage 2011 auch bei 44,3 %, das bringt aber 29 Millionen in die Kasse. Hier würde die zusätzliche Umlage 5,4 % betragen. Immer noch genug um den meisten Gemeinden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die nächste Dekade zu nehmen.

Dazu passt irgendwie, dass unser Innenministerium die Zahlen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinden für 2008 und 2009 erst „im Herbst“ bekannt machen will.

Über die Notwendigkeit, ohnehin eine höhere Kreisumlage (ich wette auf mehr als 50 %) für 2012 erheben zu müssen, wollen wir da noch gar nicht reden. Wenn das alles so umgesetzt wird, kann man ohne Übertreibung davon ausgehen, dass in mehr als 100 Gemeinden nicht nur im sprichwörtlichen Sinn das Licht ausgeht. Kreis gesundet, Gemeinden tot.

Ich hätte wirklich sehr gerne gewusst, wie die Damen und Herren Kandidaten zum § 25, seiner Anwendung und seiner Folgen stehen. Sehr gerne.

P.S.: Die lächerlichen Hilfen, die das Land zur Verfügung stellt, werden gerade einmal reichen, um die 2011 noch hinzu kommenden Fehlbeträge abzudecken.

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