Heute so, morgen so

Politisches

Die hiesige Hotellerie- und Gastronomiebranche beschäftigt zunehmend Einwohner aus dem polnischen Teil der Insel, da der Bedarf an Arbeitskräften anders kaum noch zu decken ist. Weil Banküberweisungen von und nach Polen noch immer unverschämt teuer sind und auch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, eröffnen die polnischen Arbeitnehmer ausnahmslos ein Konto bei einer Bank auf der deutschen Seite der Insel.

So auch vor gut zwei Wochen, als eine neue Mitarbeiterin eines renommierten Hotels in den Kaiserbädern aus Swinemünde ein Konto in einer der Filialen der Sparkasse eröffnen wollte. Da sie der deutschen Sprache bis auf einige wenige Worte nicht mächtig war, begleitete sie eine Kollegin um zu übersetzen. Alles funktionierte ohne Probleme.

In der vergangenen Woche wiederholte sich das Geschehen. Ein junger Mann, der seit geraumer Zeit in Swinemünde lebt, bekommt eine Anstellung im selben Hotel in den Kaiserbädern und geht in die selbe Filiale, um ein Konto zu eröffnen. Er spricht kein Deutsch, deshalb begleitete ihn seine langjährige Lebensgefährtin. Sie ist Polin, lebt mit ihm zusammen in Swinemünde, arbeitet im selben Hotel, in Deutschland aufgewachsen, spricht fliessend Deutsch und Englisch. Und hat ein Konto bei der Sparkasse.

Aber dieses Mal funktioniert die Kontoeröffnung nicht. Sie wird mit dem Hinweis auf die fehlenden Sprachkenntnisse verweigert. Man fragt sich natürlich, warum in dem einen Fall so und in dem anderen so entschieden wurde. Es gibt eigentlich keinen Grund dafür.

Was ich vergaß zu erwähnen: Der junge Mann ist kein Pole, sondern kommt aus Trinidad und hat eine etwas dunklere Hautfarbe, als man sie in unserer Region gemeinhin gewohnt ist.

P.S.: Nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Geschäfte und die Verwaltung der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern ist die Sparkasse zwar verpflichtet für „natürliche Personen auf Antrag Girokonten zur Entgegennahme von Einlagen zu führen“. Aber nur, wenn diese Personen ihren Wohnsitz im Gewährträgergebiet haben und Gewährträger ist in diesem Fall der Landkreis Vorpommern-Greifswald und eben nicht Swinemünde. Die Sparkasse ist also jederzeit berechtigt, einen Antrag abzulehnen, wenn der Antragsteller auf dem polnischen Teil der Insel lebt. Es sollte dann aber für jeden nachvollziehbare Kriterien geben, warum der eine Antrag abgelehnt wird und ein anderer nicht.

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