„In Umsetzung der erteilten Baugenehmigung … zur Errichtung eines Neubaus auf dem Grundstück ….straße 3 wurde in einer örtlichen Prüfung festgestellt, dass die ursprüngliche Villa abgerissen und beseitigt ist. Somit ist ein Verbleib auf der Liste der Baudenkmale des Landkreises Vorpommern-Greifswald nicht mehr gerechtfertigt.“
Aus einem Schreiben der Kreisverwaltung Vorpommern-Greifswald an die Gemeinde Heringsdorf.