Endlich möchte man sagen. Frank Lettner und Thomas Heilmann, beide Gemeindevertreter in Heringsdorf, haben beim Verwaltungsgericht Greifswald Klage gegen die Gemeindevertretung, den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und den Bürgermeister wegen der unsäglichen Sitzung vom 31. März 2011 eingereicht. Einen ausführlichen Bericht von Frank Lettner zur Sitzung und eine ganze Reihe Kommentare gibt es hier, beim Lesen werden auch die Gründe für die Klage schon erkennbar.
Man kann nur hoffen, dass das Verwaltungsgericht es schafft, diese Klage zeitnah zu verhandeln. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in unserem Land ist nicht gerade für ihre überragende Schnelligkeit bekannt. Eine schnelle Verhandlung täte aber not, denn Dinge wie diese hier sind einfach nicht tolerierbar:
„Bei der Diskussion über die Tagesordnung und den nachfolgenden mündlichen Widerspruch des Bürgermeisters, wurde den Gemeindevertretern, durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und den Bürgermeister vorsätzlich verschwiegen, dass man zum Beginn der nichtöffentlichen Sitzung Beschlussvorlagen, die nicht auf der Tagesordnung waren, zur Behandlung und zur Beschlussfassung vorlegen wollte. Damit wurden die Gemeindevertreter und die Öffentlichkeit wissentlich in die Irre geführt.
Nach der Schweriner Kommentierung zur Kommunalverfassung (Darsow/Gentner/Glaser/Meyer) zu § 29 Kommunalverfassung M-V Rz. 3 Absatz 2 Satz 1 ist die durch den Vorsitzenden aufgestellte Tagesordnung für die Sitzung der Gemeindevertretung verbindlich, solange sie nicht zu Beginn durch Beschluss geändert wird. Es wurde kein Beschluss der Gemeindevertretung nach § 29 Absatz 4 Kommunalverfassung M-V gefasst, da keine Anträge weder vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung noch vom Bürgermeister gestellt wurden, obwohl beide die Absicht hatten, der Gemeindevertretung zu einem späteren Zeitpunkt in der Sitzung Beschlussvorlagen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung waren, zur Beschlussfassung vorzulegen. Unter dem nunmehrigen Punkt B 01 KTS-Struktur durften nach Kommunalverfassung keine Beschlussvorlagen als Tischvorlage durch den Bürgermeister vorgelegt werden.“
Und in der Klage werden noch eine ganze Reihe weiterer Rechtsverstösse beanstandet wie etwa die Frage, ob der umstrittene Tagesordnungspunkt überhaupt nichtöffentlich verhandelt werden durfte oder ob Personen, die nicht der Gemeindevertretung angehören, aktiv an Beratung und Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen durften, um nur zwei zu nennen.
Auf die Verhandlung darf man gespannt sein.