An unserer Küste bricht zur Zeit so manches ab. Das kommt zum jeweiligen Zeitpunkt überraschend, ist aber immer die Folge eines lange währenden Prozesses. Der Boden nimmt an Feuchtigkeit auf, was er aufnehmen kann, so lange es irgendwie geht. Dann kommt eines Tages der eine, entscheidende Tropfen zu viel, der alles zusammenbrechen lässt.
So in etwa muss man sich wohl auch die Entwicklung zwischen den Gesellschaftern der Usedom Tourismus GmbH (UTG) und ihrem früheren Geschäftsführer Bert Balke vorstellen.
Nach dem ich auf das Interview von Walter Krombach verlinkt hatte, der nicht mit schweren Vorwürfen geizte, insbesondere gegen Robert Schmidt, damals noch Geschäftsführer des Hauptgesellschafters und Dr. Beate-Carola Johannsen, Vorsitzende des zweitgrößten Gesellschafters, sind hier eine ganze Reihe an Informationen aufgeschlagen, die mir auf Nachfrage auch bestätigt wurden.
Einiges kam gleich doppelt und dreifach. Man muss es wohl als Tatsache hinnehmen, dass es sich Bert Balke seit dem grundsätzlichen Beschluss über eine Verlängerung seiner Anstellung als Geschäftsführer Ende 2009 bis zur Katalogpräsentation von Neckermann/Thomas Cook im vergangenen Juli mit praktisch allen Gesellschaftern verdorben hatte. Eine Ausnahme war bis dahin die Usedomer Bäderbahn (UBB).
Als angestellter Geschäftsführer ist man nicht frei in seinem Handeln. Man schuldet den Gesellschaftern Loyalität, ganz unabhängig davon, ob einem persönlich immer alles gefällt oder man manche Entscheidungen gar für falsch hält. Diese Loyalität hört erst dort auf, wo die Grenze zur Legalität überschritten wird.
Als angestellter Geschäftsführer sollte man sich sehr genau überlegen, ob man die Kompetenz von Gesellschaftern Dritten gegenüber in Frage stellt. Man sollte sich auch überlegen, ob man das Verlangen des Hauptgesellschafters, der auch noch der größte Auftraggeber des eigenen Unternehmens ist, zur Übernahme eines Marketingauftrages ablehnt. Und man sollte sich noch mehr überlegen, genaue Vorgaben der Gesellschafter zum Beilegen von Meinungsverschiedenheiten mit einem der Gesellschafter nicht eins zu eins umzusetzen.
Bei einem solcherart vorgespannten Verhältnis löst dann der eingangs erwähnte Tropfen den großen Abbruch aus. Der Tropfen bestand in diesem Fall in der ungeschickten Handhabung eines Trinkgeldes in Höhe von 200 Euro für Busfahrer der UBB im Zusammenhang mit der erwähnten Katalogpräsentation durch Mitarbeiter der UTG. Ungeschickt deshalb, weil die Gelder ohne Quittung im offiziellen Posteingang der UBB landeten und dort nach den Konzernrichtlinien der DB einen meldepflichtigen Vorgang produzierten, in dessen Folge sich der Geschäftsführer der UBB, auch noch Sponsor der Katalogpräsentation, in der Zentrale zu erklären hatte.
In der darauf folgenden, von der UBB beantragten, ausserordentlichen Gesellschafterversammlung hat sich dann wohl angesichts des schon allseits vorhandenen Unbehagens eine gewisse Dynamik in der Diskussion entwickelt, die am Ende zum einstimmigen Beschluss über die Abberufung führte. Das war vielleicht nicht die klügste Entscheidung angesichts der ohnehin auslaufenden Bestellung als Geschäftsführer, aber nachvollziehbar ist es.
So verliert die Insel einen fachlich hervorragenden Marketingexperten, dem man in den entscheidenden Situationen etwas mehr Fingerspitzengefühl und etwas mehr Verständnis für die Gefühlslage der jeweils anderen Seite gewünscht hätte.
Bleibt zu hoffen, dass die noch anhängige Klage beim Arbeitsgericht vernünftig beigelegt wird und die UTG mit einem kompetenten Marketingexperten an der Spitze sich wieder ausschliesslich dem Marketing für unsere Insel zuwenden kann.