Das Recht muß nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepaßt werden.
Das sagt das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung auch ständig.
Das Recht muß nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepaßt werden.
Das sagt das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung auch ständig.