Spruch der Woche

Kurioses

Eigentlich kein Spruch, aber dieses Zitat aus der Feuerzeugverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verdient es einfach, einem breiteren Publikum zugänglich gemacht zu werden.

Im Sinne dieser Verordnung ist „Feuerzeug“: ein zur Erzeugung einer Flamme unter Verwendung eines Brennstoffs gefertigtes Gerät, das von Hand betätigt wird und bei dem die Brennstoffversorgung, die nachfüllbar sein kann, eingebaut ist. Es dient in der Regel zum beabsichtigten Anzünden insbesondere von Zigaretten, Zigarren und Pfeifen und wird vorhersehbar auch zum Anzünden anderer Materialien verwendet

So eine bahnbrechende Erkenntnis kann natürlich kein einzelner Bürokrat hervorbringen. Dazu bedurfte es noch der Beihilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums der Verteidigung sowie des Ausschusses für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte.

Für den Fall, dass Sie sich jemals gefragt haben sollten, warum wir so riesige Ministerien mit so unglaublich vielen Bürokraten brauchen: Jetzt wissen Sie es.

Die Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung kann ich noch verstehen, immerhin könnte man das Feuerzeug mit einem Flammenwerfer verwechseln. Was aber das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung damit zu tun hat bleibt für mich ein Ministerium Mysterium. Das Bundesministerium des Inneren hat man offenbar vorsichtshalber nicht beteiligt. Dort hätte man womöglich erwogen, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung Feuerzeuge gleich ganz zu verbieten. Immerhin kann ein Feuerzeug, wie wir jetzt wissen, vorhersehbar auch zum Anzünden anderer Materialien verwendet werden.

2 Kommentare

Kommentare sind geschlossen.